EU-Berufskraftfahrer
Wir sind von der Deu Zert zertifiziert und somit als Bildungsträger nach AZAV zugelassen.
Somit ist die Fahrschule für die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen, bildet also für die "Agentur für Arbeit" und die "Arbeitsgemeinschaften" (ARGE) aus.
Wer ist vom Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz betroffen?
Fahrer/innen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE) und Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE).
Hier finden Sie die Maßnahmen als pdf-Download!